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   FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10   

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https://dejure.org/2013,44504
FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10 (https://dejure.org/2013,44504)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.10.2013 - 5 K 1542/10 (https://dejure.org/2013,44504)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - 5 K 1542/10 (https://dejure.org/2013,44504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 33 Abs 1 EStG 2002, EStG VZ 2008
    Fahrtkosten für Besuchsfahrten zur pflegebedürftigen Mutter keine außergewöhnliche Belastungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrtkosten für Besuchsfahrten zum pflegebedürftigen Elternteil als außergewöhnliche Belastungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2
    Keine Berücksichtigung von 65 Besuchsfahrten im Jahr zu der nach einem Schlaganfall pflegebedürftigen, nach dem Klinikaufenthalt zusammen mit dem Ehemann in einer weit entfernten Seniorenwohnanlage lebenden Mutter als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Berücksichtigung von 65 Besuchsfahrten im Jahr zu der nach einem Schlaganfall pflegebedürftigen, nach dem Klinikaufenthalt zusammen mit dem Ehemann in einer weit entfernten Seniorenwohnanlage lebenden Mutter als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 22.10.1996 - III R 265/94

    Aufwendungen zur Betreuung kranker Angehöriger als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10
    bb) Ferner können ausnahmsweise die Aufwendungen für Besuchsfahrten dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn ein Steuerpflichtiger sie auf sich nimmt, um einen nahen Angehörigen, der im eigenen Haushalt lebt, mit Rücksicht auf dessen Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit betreuen und versorgen zu können, soweit die Aufwendungen jene für Besuchsfahrten überschreiten, die der Steuerpflichtige auch ohne die Erkrankung üblicherweise ausgeführt hätte (BFH-Urteil vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, BStBl II 1997, 558).

    (juris) - für sittlich und moralisch verwerflich hält, hat sich der BFH mit solcher Art von Kritik bereits in seinem Urteil vom 22. Oktober 1996 III R 265/94 (BStBl II 1997, 558) zutreffend auseinandergesetzt.

    Ganz abgesehen davon, dass vorliegend nur die Mutter des Klägers seit dem Schlaganfall mit der Pflegestufe 2 pflegebedürftig war und nicht auch der Vater des Klägers hat aber der BFH gerade dieser Betrachtungsweise der Vorinstanz in seinem Urteil vom 22. Oktober 1996 III R 265/94 a.a.O.) zu Recht grundsätzlich eine klare Absage erteilt.

  • BFH, 24.05.1991 - III R 28/89

    Voraussetzung für die Anrechnung von Fahrtkosten bei Festsetzung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10
    Hierzu bedarf es aber des Nachweises, dass nach ärztlichem Urteil gerade die konkreten, von dem Angehörigen vorgenommenen Besuche medizinisch indiziert sind und zur Heilung oder Linderung einer bestimmten Krankheit entscheidend beitragen können (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).

    Diese Beurteilung beruht entscheidend auf der Erwägung, dass es üblich ist, einen alleinstehenden und erkrankten Angehörigen häufiger und auch über größere Entfernungen zu besuchen als einen gesunden (BFH-Urteil vom 24. Mai 1991 III R 28/89, BFH/NV 1992, 96).

  • BFH, 02.09.2015 - VI R 32/13

    Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Zuzahlungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10
    Abschließend bemerkt der Senat, dass er im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren VI R 32/13 vorliegend nicht an einer Entscheidung gehindert war.
  • BFH, 02.12.2004 - III R 27/02

    Außergewöhnliche Belastung - Besuchsfahrten zu pflegebedürftigen Angehörigen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10
    Denn es ist üblich und jedenfalls nicht im vorgenannten Sinn außergewöhnlich, wenn ein erkrankter oder pflegebedürftiger Angehöriger häufiger und auch über größere Entfernungen besucht wird als ein gesunder (z.B. Urteil vom 2. Dezember 2004 III R 27/02, BFH/NV 2005, 1248).
  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2007 - 6 K 431/06

    Zur Berücksichtigung von Fahrtkosten zum im Altenheim lebenden Elternteil als

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10
    d) Soweit der Kläger die BFH-Rechtsprechung - der die Finanzgerichte zu Recht ganz überwiegend gefolgt sind, z.B. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 23. Juli 2007 6 K 431/06 (EFG 2008, 945), des FG München vom 5. August 2009 1 K 3124/08, rkr.
  • BFH, 02.03.1984 - VI R 158/80

    Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten auch bei längerem

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10
    aa) Fahrtkosten sind ausnahmsweise dann als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, sofern die Besuchsfahrten ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit oder eines Leidens unternommen werden oder den Zweck verfolgen, die Krankheit oder ein Leiden erträglicher zu machen, (z.B. BFH-Urteil vom 2. März 1984 VI R 158/80, BStBl II 1984, 484).
  • FG Hessen, 17.08.2010 - 10 K 2787/07

    Besuchsfahrten zu Angehörigen im Altenheim als außergewöhnliche Belastungen;

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10
    (juris), des Hessischen FG vom 17. August 2010 10 K 2787/07, rkr.
  • FG München, 05.08.2009 - 1 K 3124/08

    Besuchsfahrten zu den Eltern sind auch bei Gebrechlichkeit und altersbedingter

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2013 - 5 K 1542/10
    d) Soweit der Kläger die BFH-Rechtsprechung - der die Finanzgerichte zu Recht ganz überwiegend gefolgt sind, z.B. Urteile des FG Baden-Württemberg vom 23. Juli 2007 6 K 431/06 (EFG 2008, 945), des FG München vom 5. August 2009 1 K 3124/08, rkr.
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